Erstkontakt
Die erste Kontaktaufnahme mit der Therapiestation erfolgt in der Regel durch die Eltern oder durch eine Fachstelle. Aber auch eine Schulpflege, eine andere Behörde oder Jugendliche selber können sich an den Betriebsleiter der Therapiestation wenden. Diese erste Anfrage ist telefonisch, per E-Mail oder auch schriftlich möglich.
Kinder- und Jugendpsychiatrische Abklärung
Auf Grund dieses Erstkontaktes entscheidet die Betriebsleitung, ob eine Platzierung in die Therapiestation grundsätzlich indiziert sein könnte. Sie fordert dann einen Fachbericht ein.
Indikationsgespräch
Unterstützt der Abklärungsbericht einen stationären Therapieaufenthalt und scheint das Angebot der Therapiestation für die vorliegende Problematik angemessen, werden die Eltern mit ihrem Kind zu einem Indikationsgespräch in die Therapiestation eingeladen.
Entscheid
Nach dem Indikationsgespräch wird eine Bedenkzeit vereinbart, innerhalb der sich einerseits Eltern und Kind und andererseits auch die Verantwortlichen der Therapiestation für oder gegen einen Eintritt in die Therapiestation entscheiden. Bleiben im ersten Gespräch noch Fragen offen, kann auch ein zweites Gespräch vereinbart werden.
Einweisungsverfügung
Für eine Platzierung in der Therapiestation braucht es eine Einweisungsverfügung der zuständigen Schulpflege (oder u.U. das Familiengericht). Als Entscheidungsgrundlage stützt sich die zuweisende Stelle auf eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst ab. Der SPD berücksichtigt dabei auch schon bestehende Fachberichte vom Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst des Kantons Aargau oder im Kanton Aargau zugelassene FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
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Telefon 056 633 45 51
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